Beschl. v. 06.11.2012, Az.: VIII ZR 249/11
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Koblenz - 13.07.2010 - AZ: 1 HKO 88/09
BGH, 06.11.2012 - VIII ZR 249/11
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richterin Dr. Hessel, die Richter Dr. Achilles und Dr. Schneider sowie die Richterin Dr. Fetzer
beschlossen:
Tenor:
Das Urteil vom 26. September 2012 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit im Tenor dahin berichtigt, dass es statt:
"Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 19. Mai 2011 ..."
richtig heißt:
"Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 7. Juli 2011 ..."
Ball
Dr. Hessel
Dr. Achilles
Dr. Schneider
Dr. Fetzer
Korrekturbeschluss zu
BGH - 26.09.2012 - AZ. VIII ZR 249/11
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