Beschl. v. 06.08.2013, Az.: IX ZB 50/12
BGH, 06.08.2013 - IX ZB 50/12
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Richter Vill, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Pape und Grupp sowie die Richterin Möhring
am 6. August 2013
beschlossen:
Tenor:
Der Senatsbeschluss vom 20. Juni 2013 ist auf Seite 2 wegen eines Schreibfehlers wie folgt zu berichtigen:
Es muss richtig heißen
... am 20. Juni 2013 beschlossen
anstatt
... am 20. Juni 2012 beschlossen.
Vill
Lohmann
Pape
Grupp
Möhring
Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 20.06.2013 - AZ: IX ZB 50/12
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