Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 06.08.2013, Az.: IX ZB 50/12
Berichtigungsbeschluss hinsichtlich einer Datumsangabe
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 06.08.2013
Referenz: JurionRS 2013, 43556
Aktenzeichen: IX ZB 50/12
ECLI: [keine Angabe]

BGH, 06.08.2013 - IX ZB 50/12

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Richter Vill, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Pape und Grupp sowie die Richterin Möhring

am 6. August 2013

beschlossen:

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 20. Juni 2013 ist auf Seite 2 wegen eines Schreibfehlers wie folgt zu berichtigen:

Es muss richtig heißen

... am 20. Juni 2013 beschlossen

anstatt

... am 20. Juni 2012 beschlossen.

Vill

Lohmann

Pape

Grupp

Möhring

Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 20.06.2013 - AZ: IX ZB 50/12

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.