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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 05.02.2013, Az.: XI ZR 85/12
Verlust des Rechtsmittels nach Zurücknahme der Revision
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 05.02.2013
Referenz: JurionRS 2013, 32432
Aktenzeichen: XI ZR 85/12
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

OLG Naumburg - 31.01.2012

Fundstelle:

VuR 2013, 7

BGH, 05.02.2013 - XI ZR 85/12

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Februar 2013 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers und die Richter Dr. Ellenberger, Maihold, Dr. Matthias und Pamp

beschlossen:

Tenor:

Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am 31. Januar 2012 verkündete Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565, 516 Abs. 3 ZPO).

Streitwert: bis 16.000 €

Wiechers

Ellenberger

Maihold

Matthias

Pamp

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