Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.09.2013, Az.: X ZR 2/13
Urt. v. 03.09.2013, Az.: X ZR 2/13
„Kostenbegünstigung III “
Prozesskostenbegünstigung bei Prozessfinanzierung durch Dritte
Verfahrensgang:
vorgehend:
BPatG - 02.10.2012 - AZ: 5 Ni 40/10
BPatG - 02.10.2012 - AZ: 5 Ni 41/10 (EP)
Rechtsgrundlage:
BGH, 03.09.2013 - X ZR 2/13
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. September 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Dr. Grabinski, Dr. Bacher und Hoffmann sowie die Richterin Schuster
beschlossen:
Tenor:
Der Kostenbegünstigungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.
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