Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 02.07.2012, Az.: X ZR 94/11
Aufnahme eines unterbrochenen Verfahrens nach Vorlage der Vollmacht
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 02.07.2012
Referenz: JurionRS 2012, 17712
Aktenzeichen: X ZR 94/11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Bonn - 10.11.2003 - AZ: 3 O 358/03

LG Bonn - 15.03.2005 - AZ: 3 O 358/03

OLG Köln - 13.09.2005 - AZ: 15 U 70/05

BGH - 01.04.2008 - AZ: X ZR 150/05

OLG Köln - 07.04.2009 - AZ: 15 U 70/05

BGH - 02.11.2011 - AZ: X ZR 94/11

BGH, 02.07.2012 - X ZR 94/11

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. Juli 2012 durch den Richter Keukenschrijver, die Richterin Mühlens, die Richter Gröning und Dr. Grabinski und die Richterin Schuster

beschlossen:

Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Unterbrechung des Verfahrens hinsichtlich des Klägers zu 6 beendet ist.

Gründe

1

Auf den Senatsbeschluss vom 2. November 2011 in dieser Sache wird zunächst verwiesen. Inzwischen wurde auch Vollmacht für den Kläger zu 6 vorgelegt, so dass gegen die Wirksamkeit der Aufnahme des unterbrochenen Verfahrens auch durch diesen keine Bedenken bestehen.

Keukenschrijver

Mühlens

Gröning

Grabinski

Schuster

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.