Bundesfinanzhof
Beschl. v. 14.08.2014, Az.: X B 6/14
Beschl. v. 14.08.2014, Az.: X B 6/14
Verfahrensgang:
vorgehend:
FG München - 02.12.2013 AZ: 7 K 87/13
FG München - 02.12.2013 - AZ: 7 K 89/13
BFH, 14.08.2014 - X B 6/14
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