Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesfinanzhof
Beschl. v. 07.06.2011, Az.: IX R 51/10; X R 60/10
Verbindung zweier Revisionen im Falle der Revisionseinlegung gegen das ergänzte Urteil und gegen das Ergänzungsurteil durch denselben Prozessbeteiligten
Gericht: BFH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 07.06.2011
Referenz: JurionRS 2011, 19752
Aktenzeichen: IX R 51/10; X R 60/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

FG Düsseldorf - 06.08.2010 - AZ: 1 K 2690/09 E

nachgehend:

BFH - 24.01.2012 - AZ: IX R 51/10

Fundstelle:

BFH/NV 2011, 1530

BFH, 07.06.2011 - IX R 51/10; X R 60/10

Gründe

1

Die Verbindung folgt dem übereinstimmenden Antrag der Beteiligten und beruht auf § 518 Satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Wird danach --wie hier-- gegen das ergänzte Urteil (Verfahren IX R 51/10) und gegen das Ergänzungsurteil nach § 109 FGO (IX R 60/10) vom selben Prozessbeteiligten Revision eingelegt, so sind beide Revisionen miteinander zu verbinden (so auch Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 109 FGO Rz 39). § 518 Satz 2 ZPO i.V.m. § 155 FGO ist insofern gegenüber § 73 Abs. 1 FGO das speziellere Gesetz.

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.