Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesfinanzhof
Beschl. v. 03.05.2016, Az.: IX B 14/16
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts gem. 17 Abs. 4 EStG
Gericht: BFH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 03.05.2016
Referenz: JurionRS 2016, 17086
Aktenzeichen: IX B 14/16
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

FG Düsseldorf - 04.12.2015 - AZ: 1 K 3139/13 E

Fundstelle:

BFH/NV 2016, 1161

BFH, 03.05.2016 - IX B 14/16

Redaktioneller Leitsatz:

1. Die Frage des Zeitpunkts der Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt (vgl. u.a. zuletzt BFH-Urteile vom 1. Juli 2014 IX R 47/13, BFHE 246, 188, BStBl II 2014, 786 [BFH 01.07.2014 - IX R 47/13]; vom 2. Dezember 2014 IX R 9/14, BFH/NV 2015, 666, und vom 13. Oktober 2015 IX R 41/14, BFH/NV 2016, 385).

2. Mit Rügen gegen die Rechtsanwendung durch das Finanzgericht allein kann die grundsätzliche Bedeutung nicht begründet werden.

Tenor:

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 4. Dezember 2015 1 K 3139/13 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Gründe

1

Die Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg.

2

1. Die Revision ist weder wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung —FGO—) noch zur Rechtsfortbildung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. FGO) oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. FGO) zuzulassen.

3

Die Frage des Zeitpunkts der Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt (vgl. u.a. zuletzt BFH-Urteile vom 1. Juli 2014 IX R 47/13, BFHE 246, 188, BStBl II 2014, 786 [BFH 01.07.2014 - IX R 47/13]; vom 2. Dezember 2014 IX R 9/14, BFH/NV 2015, 666, und vom 13. Oktober 2015 IX R 41/14, BFH/NV 2016, 385). Die angefochtene Entscheidung folgt den Grundsätzen dieser Rechtsprechung und wendet diese auf den entschiedenen Fall an.

4

Soweit der Kläger und Beschwerdeführer demgegenüber eine rechtsfehlerhafte Anwendung des § 17 EStG rügt, wendet er sich gegen die rechtliche Würdigung des Finanzgerichts. Damit kann die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 FGO grundsätzlich nicht erreicht werden.

5

Von einer weiter gehenden Begründung wird gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO abgesehen.

6

2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 2 FGO.

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.