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Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz - BErzGG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz - BErzGG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BErzGG
Gliederungs-Nr.: 85-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und zur Elternzeit
(Bundeserziehungsgeldgesetz - BErzGG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2004 (BGBl. I S. 206)

Außer Kraft am 31. Dezember 2008 durch Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Erziehungsgeld 
  
Berechtigte1
Keine volle Erwerbstätigkeit2
Zusammentreffen von Ansprüchen3
Beginn und Ende des Anspruchs4
Höhe des Erziehungsgeldes; Einkommensgrenzen5
Einkommen6
Anrechnung von Mutterschaftsgeld und entsprechenden Bezügen7
Andere Sozialleistungen8
Unterhaltspflichten9
Zuständigkeit10
Kostentragung11
Einkommens- und Arbeitszeitnachweis; Auskunftspflicht des Arbeitgebers12
Rechtsweg13
Bußgeldvorschrift14
  
Zweiter Abschnitt 
(weggefallen) 
  
(weggefallen)15
(weggefallen)16
(weggefallen)17
(weggefallen)18
(weggefallen)19
(weggefallen)20
(weggefallen)21
  
Dritter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Ergänzendes Verfahren zum Erziehungsgeld22
Statistik23
Übergangsvorschriften24
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. § 27 des Gesetzes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748)