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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.06.2012, Az.: 6 AZR 744/10
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 28.06.2012
Referenz: JurionRS 2012, 35935
Aktenzeichen: 6 AZR 744/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LAG Niedersachsen - 25.10.2010 - AZ: 8 Sa 868/10

BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 744/10

In Sachen

Kläger, Berufungskläger und Revisionskläger,

pp.

Beklagter, Berufungsbeklagter und Revisionsbeklagter,

hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Juni 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Fischermeier, die Richterinnen am Bundesarbeitsgericht Gallner und Spelge sowie den ehrenamtlichen Richter Hoffmann und die ehrenamtliche Richterin Jerchel für Recht erkannt:

Tenor:

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25. Oktober 2010 - 8 Sa 868/10 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Entscheidungsgründe

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

Fischermeier
Gallner
Spelge
Jerchel
Hoffmann

Hinweise des Senats:

Parallelentscheidung zu führender Sache - 6 AZR 745/10 -

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