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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.01.2012, Az.: 4 AZR 414/10
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 25.01.2012
Referenz: JurionRS 2012, 35957
Aktenzeichen: 4 AZR 414/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LAG Berlin-Brandenburg - 06.05.2010 - AZ: 14 Sa 2456/09

BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 414/10

In Sachen

Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin,

pp.

Klägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte,

hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. Januar 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Bepler, die Richter am Bundesarbeitsgericht Creutzfeldt und Dr. Treber sowie die ehrenamtlichen Richter Kiefer und Hardebusch für Recht erkannt:

Tenor:

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Mai 2010 - 14 Sa 2456/09 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Entscheidungsgründe

1

Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 264/10 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Bepler
Creutzfeldt
Treber
Kiefer
Hardebusch

Hinweis des Senats:

Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 264/10 -

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