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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.04.2010, Az.: 10 AZR 304/09
Anspruch auf die sog. Baustellenzulage nach Außerkrafttreten des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT)
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 21.04.2010
Referenz: JurionRS 2010, 31326
Aktenzeichen: 10 AZR 304/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LAG Schleswig-Holstein - 03.03.2009 - AZ: 5 Sa 398/08

ArbG Elmshorn - 02.10.2008 - AZ: 3 Ca 691 e/08

Rechtsgrundlagen:

§ 33 Abs. 2 BAT

§ 19 Abs. 5 TV-L

§ 2 TVÜ-Länder

§ 313a ZPO

BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 304/09

Redaktioneller Leitsatz:

Die nach § 33 Abs. 2 BAT zu zahlende Baustellenzulage ist mit Inkrafttreten des TV-L ersatzlos weggefallen. § 19 Abs. 5 Satz 2 TV-L ordnet nicht die Fortgeltung von § 33 Abs. 2 BAT an.

In Sachen

Kläger, Berufungskläger und Revisionskläger,

pp.

beklagtes, berufungsbeklagtes und revisionsbeklagtes Land,

hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der Beratung vom 21. April 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Marquardt, den Richter am Bundesarbeitsgericht Mestwerdt sowie die ehrenamtlichen Richter Schlegel und Hintloglou für Recht erkannt:

Tenor:

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 3. März 2009 - 5 Sa 398/08 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Entscheidungsgründe

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet, § 313a ZPO.

Mikosch
Marquardt
Mestwerdt
Schlegel
Hintloglou

Hinweise des Senats:

Parallelentscheidung zu führender Sache - 10 AZR 303/09 -

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