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Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

 Normen 

§ 626 BGB

 Information 

Die außerordentliche Kündigung mit (sozialer) Auslauffrist ist in den folgenden Fällen die einzige Möglichkeit zur Kündigung der folgenden Beschäftigtengruppen:

Das BAG hat auch "eine außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung mit Auslauffrist aus wichtigem Grund in extremen Ausnahmefällen zugelassen. An deren Wirksamkeit sind freilich erhebliche Anforderungen zu stellen (...). Ein solcher wichtiger Grund im Extremfall ist auch bei einer Verlegung des Sitzes des Arbeitgebers und bei einer daran anknüpfenden Änderungskündigung zum Zwecke der Änderung des Arbeitsortes grundsätzlich denkbar." (BAG 28.05.2009 - 2 AZR 844/07).

Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung kommt - unter Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist - allenfalls in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (BAG 23.01.2014 - 2 AZR 372/13).

Die langjährige Arbeitsverhinderung aufgrund einer Strafhaft kann einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist darstellen (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 381/14).

Handelt es sich bei dem zu kündigenden Arbeitnehmer zudem um einen Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung, so greift die Zustimmungsfiktion des § 174 Abs. 3 Satz 2 SGB IX auch bei einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist ein (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 381/14).

 Siehe auch 

Arbeitsgerichtlicher Rechtsstreit

Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Außerordentliche Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung

Kündigung - Arbeitsrecht

Kündigungsfrist - Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklage

Personenbedingte Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung

BAG 12.05.2005 - 2 AZR 159/04 (Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist)

BAG 25.03.2004 - 2 AZR 399/03 (Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist bei ordentlich unkündbarem Arbeitnehmer)

Dörner/Luzcak/Wildschütz: Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht; 14. Auflage 2018

Groeger: Probleme der außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer; Neue Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht - NZA 1999, 850

Wetzlar: Kündigung Unkündbarer in der Rechtsprechung des BAG; Arbeit und Recht - AuR 2007, 151