Außergewöhnliche Belastungen - Scheidung
Normen
Information
Die für die Durchführung der Scheidung und des Versorgungsausgleichs entstehenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sind als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Einkommensteuer steuerlich absetzbar.
Nach dem Urteil BFH 30.06.2005 - III R 36/03 sind die Kosten der Auseinandersetzung des Vermögens der Eheleute anlässlich einer Scheidung keine außergewöhnliche Belastungen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eheleute die Vermögensauseinandersetzung einvernehmlich regeln oder eine familiengerichtliche Entscheidung beantragen.
Siehe auch
Fischer: Außergewöhnliche Belastungen. Chancen ihrer steuerlichen Berücksichtigung; Neue Wirtschafts-Briefe - NWB 2008, 4091
