Außenrecht
Normen
Gesetzlich nicht geregelt.
Information
Als Außenrecht werden die Rechtsnormen bezeichnet, die die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger betreffen. Das Außenrecht stellt den weitaus größten Teil der Rechtsnormen dar.
Beispiel:
Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen, sonstige Rechtsnormen.
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei dem Innenrecht um nur innerhalb einer Behörde bzw. juristischen Person des öffentlichen Rechts geltenden Rechts:
Beispiel:
Verwaltungsvorschriften, die Satzung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.
Siehe auch