Rechtswörterbuch

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Außenrecht

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Als Außenrecht werden die Rechtsnormen bezeichnet, die die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger betreffen. Das Außenrecht stellt den weitaus größten Teil der Rechtsnormen dar.

Beispiel:

Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen, sonstige Rechtsnormen.

Im Gegensatz dazu handelt es sich bei dem Innenrecht um nur innerhalb einer Behörde bzw. juristischen Person des öffentlichen Rechts geltenden Rechts:

Beispiel:

 Siehe auch 

Innenrecht

Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Rechtsverordnung

Satzung

Selbstbindung der Verwaltung

Verwaltungsakt

Verwaltungsrechtsverhältnis