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Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft
Bundesrecht
Titel: Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: AuslInvG
Gliederungs-Nr.: 707-6-1-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft

Vom 18. August 1969 (BGBl. I S. 1211, 1214) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 268 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Steuerfreie Rücklage bei Überführung bestimmter Wirtschaftsgüter in Gesellschaften, Betriebe oder Betriebstätten im Ausland1
Ausländische Verluste bei Doppelbesteuerungsabkommen2
Steuerfreie Rücklage für Verluste von ausländischen Tochtergesellschaften3
(weggefallen)4
Gemeinsame Voraussetzungen5
Gewerbesteuer6
Ermächtigung7
Anwendungsbereich8
Anwendung im Land Berlin9
In-Kraft-Treten10
(1) Red. Anm.:
Artikel 2 des Steueränderungsgesetzes 1969 vom 18. August 1969 (BGBl. I S. 1211)