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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Juristen (JAPrVO)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Juristen (JAPrVO)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: JAPrVO
Gliederungs-Nr.: 301.11
Normtyp: Rechtsverordnung

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Juristen (JAPrVO)

Vom 2. Oktober 2003 (GVBl. LSA S. 245, 349)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 263)

Auf Grund des § 9 Abs. 1 des Juristenausbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 16. Juli 2003 (GVBl. LSA S. 167) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und dem Kultusministerium verordnet:

Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Aufgaben des Landesjustizprüfungsamtes1
Mitglieder des Landesjustizprüfungsamtes2
Prüfungsausschüsse3
Hilfsmittel4
Prüfungserleichterungen bei Behinderungen5
  
Teil 2 
Staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung 
  
Regelstudienzeit6
Ziel der Prüfung7
Meldung und Zulassung zur Prüfung8
Zulassungsvoraussetzungen9
Studienzeiten in Sachsen-Anhalt10
Anrechnung einer Ausbildung für den Zugang zum ersten Einstiegsamt einer Laufbahn der Laufbahngruppe 2 oder eines ausländischen Studiums11
Praktische Studienzeiten12
Prüfungsfächer13
Pflichtfächer14
Bestandteile der Prüfung15
Schriftliche Prüfung16
Durchführung der Aufsichtsarbeiten17
Bewertung der schriftlichen Leistungen18
Erreichen der mündlichen Prüfung; Nichtbestehen ohne mündliche Prüfung19
Bekanntgabe der Bewertungen der schriftlichen Leistungen20
Mündliche Prüfung21
Prüfungsnoten22
Prüfungsgesamtnote23
Schlussentscheidung24
Rücktritt25
Prüfungsverfahren bei frühzeitiger Meldung26
Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung; Prüfungsgebühr27
Wiederholung der Prüfung28
Beurkundung des Prüfungsherganges29
Täuschungsversuche30
Mängel im Prüfungsverfahren31
Einsicht in Prüfungsakten32
  
Teil 3 
Vorbereitungsdienst 
  
Einstellung33
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis34
Ausbildung in anderen Ländern oder im Ausland35
Leitung des Vorbereitungsdienstes und Dienstaufsicht36
Pflichtstationen37
Wahlstation38
Voraussetzungen der Überweisung an eine Ausbildungsstelle des fünften Ausbildungsabschnitts39
Gestaltung der Ausbildung40
Interessenvertretung der Rechtsreferendare41
Ausbildungsnachweise42
Zeugnisse43
Verlängerung des Vorbereitungsdienstes; Urlaub44
  
Teil 4 
Zweite juristische Staatsprüfung 
  
Wirkung der Prüfung45
Bestandteile der Prüfung; Verfahren46
Schriftliche Prüfung47
Erreichen der mündlichen Prüfung; Nichtbestehen ohne mündliche Prüfung48
Mündliche Prüfung49
Prüfungsgesamtnote50
Wiederholung der Prüfung; Ergänzungsvorbereitungsdienst51
Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung; Prüfungsgebühr52
  
Teil 5 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Übergangsvorschrift53
Sprachliche Gleichstellung54
In-Kraft-Treten55