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Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO)
Landesrecht Sachsen
Titel: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsJAPO
Gliederungs-Nr.: 305-1.1/2
Normtyp: Rechtsverordnung

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 2006 (SächsGVBl. S. 105)

Außer Kraft am 9. Oktober 2021 durch § 67 Satz 2 der Verordnung vom 13. September 2021 (SächsGVBl. S. 1124)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Teil 1 
Gliederung der Ausbildung 
  
Ausbildungsabschnitte und Prüfungen1
  
Teil 2 
Allgemeine Vorschriften 
  
Abschnitt 1 
Prüfungsbehörde und Prüfungsorgane 
  
Aufgaben und Zuständigkeiten2
Weisungsunabhängigkeit3
Zusammensetzung und Rechtsstellung der Prüfungsorgane4
Beschlussfassung der Prüfungsausschüsse5
  
Abschnitt 2 
Gemeinsame Vorschriften für das Prüfungsverfahren in der staatlichen Pflichtfachprüfung und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 
  
Ausschluss von der Teilnahme an der Prüfung6
Prüfungsverhinderung7
Bewertung8
Nichterbringung von Prüfungsleistungen9
Mängel im Prüfungsverfahren10
Hilfsmittel11
Unlauteres Verhalten im Prüfungsverfahren12
Schwerbehinderte Prüfungsteilnehmer und diesen gleichgestellte behinderte Prüfungsteilnehmer13
  
Teil 3 
Erste Juristische Prüfung 
  
Abschnitt 1 
Gemeinsame Bestimmungen für die staatliche Pflichtfachprüfung und die Schwerpunktbereichsprüfung 
  
Prüfungsgebiete14
Prüfungszeugnis15
Dauer des Studiums16
Ordnungsgemäßes Studium17
Leistungsnachweise18
Praktische Studienzeit19
  
Abschnitt 2 
Die staatliche Pflichtfachprüfung 
  
Zulassungsantrag20
Zulassung zur Prüfung21
Form der Prüfung22
Schriftliche Prüfung23
Bewertung der Prüfungsarbeiten24
Ergebnis der schriftlichen Prüfung; Zulassung zur mündlichen Prüfung25
Mündliche Prüfung26
Bewertung der mündlichen Prüfung und Feststellung der Endnote27
Begründung; Einsichtnahme28
Freiversuch29
Wiederholung der Prüfung30
Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung31
  
Teil 4 
Vorbereitungsdienst 
  
Zuständigkeiten für den Vorbereitungsdienst32
Ziel des Vorbereitungsdienstes33
Aufnahme in den Vorbereitungsdienst34
Ausbildungsbezüge im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis34a
Gliederung des Vorbereitungsdienstes35
Wahlstation36
Einführungslehrgänge, Arbeitsgemeinschaften und sonstige Lehrgänge37
Gastreferendar37a
Dienstvorgesetzter, Vorgesetzter38
(weggefallen)39
Urlaub, Anrechnung von Urlaubs- und Krankheitszeiten auf den Vorbereitungsdienst40
Ausbildungszeugnisse41
  
Teil 5 
Zweite Juristische Staatsprüfung 
  
Grundsatz42
Prüfungsgebiete43
Prüfungsorte44
Zulassung zur schriftlichen Prüfung45
Form der Prüfung46
Schriftliche Prüfung47
Bewertung der Prüfungsarbeiten; Ergebnis der schriftlichen Prüfung; Zulassung zur mündlichen Prüfung48
Mündliche Prüfung49
Bewertung der mündlichen Prüfung50
Gesamtnote51
Prüfungszeugnis52
Festsetzung der Platznummern53
Wiederholung der Prüfung54
Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung55
Ergänzungsvorbereitungsdienst56
  
Teil 6 
Beschränkung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst 
  
Anwendung57
Auswahlverfahren58
Ausbildungskapazität59
Zuteilungskriterien60
Prüfungsergebnis61
Wartezeit62
Härtefälle63
Rangverbesserung64
Frist zur Annahme des Ausbildungsplatzes65
Zurückstellung66
  
Teil 7 
Schlussvorschriften 
  
Übergangsbestimmungen67
Inkrafttreten und Außerkrafttreten68
(weggefallen)69
(weggefallen)70
  
(zu § 4 Abs. 6) Vergütung für die Mitwirkung an den juristischen PrüfungenAnlage
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.