Aufenthaltsgenehmigung

 Normen 

Gesetzlich nicht mehr geregelt.

 Information 

Als Aufenthaltsgenehmigung wurden bis zum 31.12.2004 die verschiedenen Aufenthaltstitel des Ausländergesetzes bezeichnet.

In dem seit dem 01.01.2005 anwendbaren Aufenthaltsgesetz wird der Ausdruck nicht mehr verwendet. Das Gesetz benutzt nur noch den Ausdruck "Aufenthaltstitel", siehe § 4 Aufenthaltsgesetz.