Aufenthaltsbewilligung
Normen
Gesetzlich nicht mehr geregelt.
Information
Die Genehmigung des Aufenthalts eines Ausländers in der Form der Aufenthaltsbewilligung ist mit der Aufhebung des Ausländergesetzes zum 01.01.2005 entfallen.
Es bestehen nunmehr gemäß § 4 AufenthG folgende Aufenthaltstitel:
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Siehe auch
