Aufenthaltsbewilligung

 Normen 

Gesetzlich nicht mehr geregelt.

 Information 

Die Genehmigung des Aufenthalts eines Ausländers in der Form der Aufenthaltsbewilligung ist mit der Aufhebung des Ausländergesetzes zum 01.01.2005 entfallen.

Es bestehen nunmehr gemäß § 4 AufenthG folgende Aufenthaltstitel:

Zitierungen dieses Dokuments