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Art. 9 LFRNeuOG
Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: LFRNeuOG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Art. 9 LFRNeuOG – Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.