Art. 9 BayLBG
Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Landesrecht Bayern
Zweiter Abschnitt – Studium
Art. 9 BayLBG – Lehramt an Mittelschulen
Das Studium für das Lehramt an Mittelschulen umfasst:
- 1.
das erziehungswissenschaftliche Studium,
- 2.
das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen,
- 3.
das Studium eines Unterrichtsfachs.