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Art. 9 2. BStrStraffG
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: 2. BStrStraffG,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Art. 9 2. BStrStraffG

203013

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung gehobener nichttechnischer Dienst - VAPgD) vom 25. Juni 1994 (GV. NRW. S. 494, ber. S. 707), zuletzt geändert durch Sechste Änderungsverordnung vom 17. Juni 2007 (GV. NRW. S. 284), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 1 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nummer 3 wird gestrichen.

    2. b)

      Die bisherigen Nummern 4 bis 6 werden Nummern 3 bis 5.

  2. 2.

    Abschnitt IV Nr. 2.3 wird gestrichen.

  3. 3.

    §§ 40 bis 43 werden aufgehoben.