Art. 8 BayBGG
Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG)
Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG)
Landesrecht Bayern
Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen
Art. 8 BayBGG – Selbsthilfe-Organisationen
Die Selbsthilfe-Organisationen von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit und von deren Angehörigen nehmen für die Sicherung der Teilhabe wichtige Aufgaben im Bereich der Behindertenhilfe wahr.