Art. 7 AG BGB
Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Landesrecht Berlin
Erwerbsbeschränkungen für juristische Personen
Art. 7 AG BGB
§ 1
(weggefallen)
§ 2
(weggefallen)
§ 3
Die in den §§ 1 und 2 vorgeschriebene Genehmigung ist nicht erforderlich zu einem Erwerb, der auf Grund einer nach Maßgabe des Artikels 6 genehmigten Schenkung oder Zuwendung von Todes wegen erfolgt.