Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Erster Abschnitt – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzwesens
Art. 3 EGAO – Außensteuergesetz
Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 1713), zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Körperschaftsteuerreformgesetz vom 6. September 1976 (Bundesgesetzblatt I S. 2641), wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 1 Abs. 3 und § 17 Abs. 2 Satz 1 werden jeweils die Worte "§ 217 der Reichsabgabenordnung" durch die Worte "§ 162 der Abgabenordnung" ersetzt.
- 2.
§ 16 wird wie folgt geändert:
- a)
In Absatz 1 werden die Worte "§ 205a der Reichsabgabenordnung" durch die Worte "§ 160 der Abgabenordnung" ersetzt;
- b)
in Absatz 2 werden die Worte "§ 174 der Reichsabgabenordnung" durch die Worte "§ 95 der Abgabenordnung" ersetzt.
- 3.
In § 18 Abs. 1 Satz 3 wird das Wort "Reichsabgabenordnung" durch das Wort "Abgabenordnung" und die Angabe "§ 215 Abs. 4" durch die Angabe "§ 180 Abs. 3" ersetzt.
- 4.
In § 19 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort "drei" durch das Wort "fünf" ersetzt.