Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 36 EGAO
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Bundesrecht

Erster Abschnitt – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzwesens

Titel: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EGAO
Gliederungs-Nr.: 610-1-4
Normtyp: Gesetz

Art. 36 EGAO – Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz

Das Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1897), zuletzt geändert durch das Fünfundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 24. August 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 1521), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 9 Abs. 2 werden die Worte "§ 11 des Steueranpassungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 925)" durch die Worte "§ 39 Abs. 2 der Abgabenordnung" ersetzt.

  2. 2.

    § 37 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Satz 4 erster Halbsatz wird der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt; der zweite Halbsatz wird gestrichen;

    2. b)

      es wird folgender Satz 5 angefügt:

      "Eine Entscheidung, die durch die Post mittels einfachen Briefes im Geltungsbereich dieses Gesetzes übermittelt wird, gilt mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, außer wenn sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat das Ausgleichsamt den Zugang der Entscheidung und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen."

  3. 3.

    In § 38 Satz 1 werden die Worte "§ 10 des Steueranpassungsgesetzes" durch die Worte "§ 15 der Abgabenordnung" ersetzt.