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Art. 23 SGB-SHREinOG
Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: SGB-SHREinOG
Gliederungs-Nr.: 860-12/1
Normtyp: Gesetz

Art. 23 SGB-SHREinOG – Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen

(2330-22-2)

In § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 15 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954) geändert worden ist, wird das Wort "Bundessozialhilfegesetz" durch die Wörter "Zwölften Buch Sozialgesetzbuch" ersetzt.