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Art. 227 EGStGB
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Bundesrecht

Fünfter Abschnitt – Anpassung weiterer Bundesgesetze → Siebenter Titel – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts

Titel: Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EGStGB
Gliederungs-Nr.: 450-16
Normtyp: Gesetz

Art. 227 EGStGB – Durchführungsgesetz zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft

Das Durchführungsgesetz zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft vom 5. Juni 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 676), geändert durch das Agrarsoziale Ergänzungsgesetz vom 21. Dezember 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1774), wird wie folgt geändert:

  1. 1.
    In der Überschrift des Dritten Abschnitts werden die Worte "Straf- und" gestrichen.
  2. 2.
    § 9 wird aufgehoben.