Art. 215 EGStGB
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Bundesrecht
Fünfter Abschnitt – Anpassung weiterer Bundesgesetze → Siebenter Titel – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts
Art. 215 EGStGB – Geflügelfleischhygienegesetz
Das Geflügelfleischhygienegesetz vom 12. Juli 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 776) wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 39 wird aufgehoben.
- 2.
In § 41 Satz 2 wird die Verweisung "§ 40a" durch die Verweisung "§ 74a" und die Verweisung "§ 19" durch die Verweisung "§ 23" ersetzt.