Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 18 EGHGB
Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
Bundesrecht

Erster Abschnitt – Einführung des Handelsgesetzbuchs

Titel: Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: EGHGB
Gliederungs-Nr.: 4101-1
Normtyp: Gesetz

Art. 18 EGHGB – Landesrecht betr. Bierlieferungsvertrag

Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften über den Vertrag zwischen dem Brauer und dem Wirt über die Lieferung von Bier, soweit sie das aus dem Vertrag sich ergebende Schuldverhältnis für den Fall regeln, dass nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden.