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Art. 17 IntUVfRNOG
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: IntUVfRNOG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Art. 17 IntUVfRNOG – Weitere Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

In § 39 Absatz 5a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 15 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden nach der Angabe "§ 36 Absatz 2c" die Angabe "und 2d" und nach den Wörtern "(§ 4 des Auslandsunterhaltsgesetzes)" die Wörter "sowie für den Gerichtsvollzieher" eingefügt.