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Art. 16 EGAO
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Bundesrecht

Erster Abschnitt – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzwesens

Titel: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EGAO
Gliederungs-Nr.: 610-1-4
Normtyp: Gesetz

Art. 16 EGAO – Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts vom 17. April 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 933) wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 12 Abs. 3 und 4 wird jeweils der Klammerzusatz "(§§ 213 bis 218 der Reichsabgabenordnung)" durch den Klammerzusatz "(§§ 179 bis 183 der Abgabenordnung)" ersetzt.

  2. 2.

    In § 25 Abs. 1 Buchstabe b erhält Satz 2 folgende Fassung:

    "In diesem Fall ist die Steuer bis zum Erlöschen der Belastungen insoweit zinslos zu stunden, als sie auf den Kapitalwert der Belastungen entfällt."

  3. 3.

    In § 28 Abs. 1 erhalten Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2 folgende Fassung:

    § 234, 238 der Abgabenordnung sind anzuwenden. § 222 der Abgabenordnung bleibt unberührt."

  4. 4.

    In § 32 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte "§ 91 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung" durch die Worte "§ 122 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung" ersetzt.

  5. 5.

    § 35 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Absatz 1 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        In Satz 1 werden die Worte "§ 73a der Reichsabgabenordnung" durch die Worte "§§ 19 Abs. 1 und 20 der Abgabenordnung" ersetzt;

      2. bb)

        in Satz 2 werden die Worte "Buchstaben b und c" durch die Worte "Buchstabe b" ersetzt;

    2. b)

      in Absatz 4 werden die Worte "§ 73a Abs. 5 der Reichsabgabenordnung" durch die Worte "§ 19 Abs. 2 der Abgabenordnung" ersetzt.