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Art. 11 2. BStrStraffG
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: 2. BStrStraffG,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Art. 11 2. BStrStraffG

20323

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Die Verordnung zur Bestimmung der Pensionsfestsetzungs- und -regelungsbehörden und zur Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Versorgungsrechts (Versorgungszuständigkeitsverordnung) vom 22. März 1978 (GV. NRW. S. 150), zuletzt geändert durch Artikel 68 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274), wird wie folgt geändert:

§ 4 wird gestrichen.