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Art. 10A MontrProt
Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Bundesrecht
Titel: Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: MontrProt
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Übereinkommen

Art. 10A MontrProt – Weitergabe von Technologie

Jede Vertragspartei unternimmt im Einklang mit den im Rahmen des Finanzierungsmechanismus geförderten Programmen alle durchführbaren Schritte, um sicherzustellen

  1. a)
    dass die besten verfügbaren umweltverträglichen Ersatzprodukte und damit zusammenhängenden Technologien rasch an die in Artikel 5 Absatz 1 bezeichneten Vertragsparteien weitergegeben werden und
  2. b)
    dass die unter Buchstabe a vorgesehene Weitergabe unter gerechten und möglichst günstigen Bedingungen stattfindet.