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Art. 102 EGAO
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Bundesrecht

Dritter Abschnitt – Schlussvorschriften

Titel: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EGAO
Gliederungs-Nr.: 610-1-4
Normtyp: Gesetz

Art. 102 EGAO – In-Kraft-Treten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1977 in Kraft, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(3) Artikel 14 Nr. 1 Buchstabe a gilt erstmals für die Vermögensteuer des Kalenderjahres 1975.