Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Bundesrecht
Titel: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ArbZG
Gliederungs-Nr.: 8050-21
Normtyp: Gesetz

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170, 1171) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3334)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Zweck des Gesetzes1
Begriffsbestimmungen2
  
Zweiter Abschnitt 
Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten 
  
Arbeitszeit der Arbeitnehmer3
Ruhepausen4
Ruhezeit5
Nacht- und Schichtarbeit6
Abweichende Regelungen7
Gefährliche Arbeiten8
  
Dritter Abschnitt 
Sonn- und Feiertagsruhe 
  
Sonn- und Feiertagsruhe9
Sonn- und Feiertagsbeschäftigung10
Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung11
Abweichende Regelungen12
Ermächtigung, Anordnung, Bewilligung13
  
Vierter Abschnitt 
Ausnahmen in besonderen Fällen 
  
Außergewöhnliche Fälle14
Bewilligung, Ermächtigung15
  
Fünfter Abschnitt 
Durchführung des Gesetzes 
  
Aushang und Arbeitszeitnachweise16
Aufsichtsbehörde17
  
Sechster Abschnitt 
Sonderregelungen 
  
Nichtanwendung des Gesetzes18
Beschäftigung im öffentlichen Dienst19
Beschäftigung in der Luftfahrt20
Beschäftigung in der Binnenschiffahrt21
Beschäftigung im Straßentransport21a
  
Siebter Abschnitt 
Straf- und Bußgeldvorschriften 
  
Bußgeldvorschriften22
Strafvorschriften23
  
Achter Abschnitt 
Schlussvorschriften 
  
Umsetzung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der EG24
Übergangsvorschriften für Tarifverträge25
Übergangsvorschrift für bestimmte Personengruppen26
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Arbeitszeitrechtsgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170)