Arbeitgeber

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Vertragspartei eines Arbeitsvertrages.

Arbeitgeber ist der Inhaber des jeweiligen Betriebes oder Unternehmens. Nach der Definition des Bundesarbeitsgerichts ist Arbeitgeber, wer aufgrund des Arbeitsvertrages die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer fordern kann.

Arbeitgeber können sein:

Der Arbeitgeber ist aufgrund seines Direktionsrechts berechtigt, den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zu bestimmen. Dabei sind ihm Grenzen gesetzt durch

Verweigert der Betriebsrat eine Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Entscheidung des Arbeitgebers, ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, ein Zustimmungsersetzungsverfahren einzuleiten (BAG 16.03.2010 - 3 AZR 31/09).

 Siehe auch 

Bastuck: Rechtliche Strukturen von Orchestern; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2009, 719

Thierer: Handelsrechtliche Bilanzierung von Rückdeckungsversicherungen beim Arbeitgeber; Der Betrieb - DB 2011, 189