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Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ArbSchG
Gliederungs-Nr.: 805-3
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
(Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)

Vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 140)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Zielsetzung und Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
  
Zweiter Abschnitt 
Pflichten des Arbeitgebers 
  
Grundpflichten des Arbeitgebers3
Allgemeine Grundsätze4
Beurteilung der Arbeitsbedingungen5
Dokumentation6
Übertragung von Aufgaben7
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber8
Besondere Gefahren9
Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen10
Arbeitsmedizinische Vorsorge11
Unterweisung12
Verantwortliche Personen13
Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes14
  
Dritter Abschnitt 
Pflichten und Rechte der Beschäftigten 
  
Pflichten der Beschäftigten15
Besondere Unterstützungspflichten16
Rechte der Beschäftigten17
  
Vierter Abschnitt 
Verordnungsermächtigungen 
  
Verordnungsermächtigungen18
Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen19
Regelungen für den öffentlichen Dienst20
  
Fünfter Abschnitt 
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie 
  
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie20a
Nationale Arbeitsschutzkonferenz20b
  
Sechster Abschnitt 
Schlussvorschriften 
  
Zuständige Behörden; Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung21
Befugnisse der zuständigen Behörden22
Betriebliche Daten; Zusammenarbeit mit anderen Behörden; Jahresbericht, Bundesfachstelle23
Ermächtigung zum Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften24
Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit24a
Bußgeldvorschriften25
Strafvorschriften26
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246)