Anwalt des Kindes
Normen
Information
Als "Anwalt des Kindes" wird gemäß § 158 FamFG in Kindschaftssachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit der beizuordnende Verfahrensbeistand bezeichnet.
Siehe auch
http://www.v-a-k.de (Bundesverband Anwalt des Kindes)