Rechtswörterbuch

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Antragsdelikte

 Normen 

Siehe Ausführungen im Text.

 Information 

Antragsdelikte sind grds. nur auf einen Strafantrag hin zu verfolgen.

Es gibt absolute Antragsdelikte, hier kann der Staat sich nicht über einen fehlenden Strafantrag hinwegsetzen:

Es gibt relative Antragsdelikte, auch ohne Strafantrag ist ein Tätigwerden der Staatsanwaltschaft bei besonderem öffentlichen Interesse möglich:

 Siehe auch 

Offizialdelikte