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Anlage 8 ViehVerkV
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) 
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ViehVerkV
Gliederungs-Nr.: 7831-1-54-2
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 8 ViehVerkV

(zu § 32 Absatz 1)

Bestandsregister für Rinderhaltungen

Seite: ...

Name: 
Anschrift: 
Registriernummer nach § 15 oder § 26 Absatz 2: 

 

1234567a7b7c8a8b8c9
Lfd. Nr.OhrmarkennummerGeburtsdatumGeschlecht m/w 1Rasse nach RasseschlüsselOhrmarkennummer des MuttertieresZugangAbgangBemerkungen 2
      DatumVorheriger Tierhalter, Name und Anschrift oder Registriernummer des vorherigen Tierhalters oder Geburt im eigenen BetriebDatumName und Anschrift des Übernehmers oder Registriernummer des Übernehmers oder Tod im eigenen Betrieb 
             
             
             

Angaben im Fall der Überprüfung

Datum der Überprüfung:Zuständige Behörde:
 Unterschrift des Vertreters der zuständigen Behörde:
1

m = männlich, w = weiblich.

2

Datum der Beantragung und des Erhalts einer Ersatzohrmarke; Ursprungsland bei nicht im Inland geborenen Tieren; ursprüngliche Kennzeichnung von aus Drittländern stammenden Tieren u. a.