Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Anlage 7 ViehVerkV
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) 
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ViehVerkV
Gliederungs-Nr.: 7831-1-54-2
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 7 ViehVerkV

(zu § 30 Absatz 1 und § 31)

Ausgebende StelleRinderpass
nach § 30/Stammdatenblatt nach § 31 der Viehverkehrsverordnung
(Logo)(Passnummer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Barcode)Ohrmarkennummer
 (Barcode)Registrier-Nr. nach § 26 der Viehverkehrsverordnung
Datum der Ausgabe
Tierhalter (Name, Vorname, Anschrift)1. Tierdaten
 Geburtsdatum:

Geschlecht:

Rasse:

Ohrmarkennummer des Muttertieres:
2. Herkunft des Tieres, sofern nicht aus dem Ursprungsbetrieb:

aus folgendem Mitgliedstaat der EU:

aus folgendem Drittland eingeführt:

vom Drittland vergebene Ohrmarkennummer:
3. Angaben zu den Vorbesitzern des Tieres:
Registriernummer: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Datum des Zugangs: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Datum des Abgangs: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Registriernummer: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Datum des Zugangs: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Datum des Abgangs: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Registriernummer: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Datum des Zugangs: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Datum des Abgangs: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4. Ort, Datum, Unterschrift des letzten Tierhalters