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Anlage 6 StrlSchV
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: StrlSchV
Gliederungs-Nr.: 751-1-8
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 6 StrlSchV – Dosimetrische Größen, Gewebe- und Strahlungs-Wichtungsfaktoren (1)

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 31. Dezember 2018 durch Artikel 20 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2021 I S. 5261). Zur weiteren Anwendung s. Teil 6 Kapitel 2 der Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036).

Anlage VI
(zu §§ 3, 47, 49, 55, 95, 117)

Dosimetrische Größen, Gewebe- und Strahlungs-Wichtungsfaktoren

Teil A: Messgrößen für äußere Strahlung

Messgrößen für äußere Strahlung sind

  1. 1.

    für die Personendosimetrie die Tiefen-Personendosis Hp(10) und die Oberflächen-Personendosis Hp(0,07).

    Die Tiefen-Personendosis Hp(10) ist die Äquivalentdosis in 10 Millimeter Tiefe im Körper an der Tragestelle des Personendosimeters. Die Oberflächen-Personendosis Hp(0,07) ist die Äquivalentdosis in 0,07 Millimeter Tiefe im Körper an der Tragestelle des Personendosimeters;

  2. 2.

    für die Ortsdosimetrie die Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) und die Richtungs-Äquivalentdosis H'(0,07, (Omega)).

    Die Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10) am interessierenden Punkt im tatsächlichen Strahlungsfeld ist die Äquivalentdosis, die im zugehörigen ausgerichteten und aufgeweiteten Strahlungsfeld in 10 Millimeter Tiefe auf dem der Einfallsrichtung der Strahlung entgegengesetzt orientierten Radius der ICRU-Kugel erzeugt würde. Die Richtungs-Äquivalentdosis H'(0,07, (Omega)) am interessierenden Punkt im tatsächlichen Strahlungsfeld ist die Äquivalentdosis, die im zugehörigen aufgeweiteten Strahlungsfeld in 0,07 Millimeter Tiefe auf einem in festgelegter Richtung (Omega) orientierten Radius der ICRU-Kugel erzeugt würde.

Dabei ist

  • ein aufgeweitetes Strahlungsfeld ein idealisiertes Strahlungsfeld, in dem die Teilchenflussdichte und die Energie- und Richtungsverteilung der Strahlung an allen Punkten eines ausreichend großen Volumens die gleichen Werte aufweisen wie das tatsächliche Strahlungsfeld am interessierenden Punkt,
  • ein aufgeweitetes und ausgerichtetes Feld ein idealisiertes Strahlungsfeld, das aufgeweitet und in dem die Strahlung zusätzlich in eine Richtung ausgerichtet ist,
  • die ICRU-Kugel ein kugelförmiges Phantom von 30 Zentimeter Durchmesser aus ICRU-Weichteilgewebe (gewebeäquivalentes Material der Dichte 1 g/cm3, Zusammensetzung: 76,2 % Sauerstoff, 11,1 % Kohlenstoff, 10,1 % Wasserstoff, 2,6 % Stickstoff).

Die Einheit der Äquivalentdosis ist das Sievert (Einheitenzeichen Sv).

Teil B: Berechnung der Körperdosis

  1. 1.

    Berechnung der Organdosis HT

    Die Organdosis HT,R ist das Produkt aus der über das Gewebe oder Organ T gemittelten Energiedosis, der Organ-Energiedosis DT,R, die durch die Strahlung R erzeugt wird, und dem Strahlungs-Wichtungsfaktor wR nach Teil C Nummer 1:

    Formel, Berechnung der Körperdosis

    Besteht die Strahlung aus Arten und Energien mit unterschiedlichen Werten von wR, so werden die einzelnen Beiträge addiert. Für die gesamte Organdosis HT gilt dann:

    Formel, Berechnung der Körperdosis

    Die Einheit der Organdosis ist das Sievert (Einheitenzeichen Sv).

    Soweit in den §§ 36, 46, 47, 49, 54, 55 und 58Werte oder Grenzwerte für die Organdosis der Haut festgelegt sind, beziehen sie sich auf die lokale Hautdosis. Die lokale Hautdosis ist das Produkt der gemittelten Energiedosis der Haut in 0,07 mm Gewebetiefe mit dem Strahlungs-Wichtungsfaktor nach Teil C. Die Mittelungsfläche beträgt 1 cm2, unabhängig von der exponierten Hautfläche.

  2. 2.

    Berechnung der effektiven Dosis E

    Die effektive Dosis E ist die Summe der Organdosen HT, jeweils multipliziert mit dem zugehörigen Gewebe-Wichtungsfaktor wT nach Teil C Nummer 2. Dabei ist über alle in Teil C Nummer 2 aufgeführten Organe und Gewebe zu summieren.

    Formel, Berechnung der Körperdosis

    Die Einheit der effektiven Dosis ist das Sievert (Einheitenzeichen Sv).

    Bei der Ermittlung der effektiven Dosis ist die Energiedosis der Haut in 0,07 Millimeter Gewebetiefe über die ganze Haut zu mitteln.

  3. 3.

    Berechnung der Strahlenexposition durch Inkorporation oder Submersion

    Bei der Berechnung der Strahlenexposition durch Inkorporation oder Submersion sind die Dosiskoeffizienten aus der Zusammenstellung im Bundesanzeiger Nr. 160a und b vom 28. August 2001 Teil II oder III heranzuziehen, soweit die zuständige Behörde nichts anderes festlegt.

  4. 4.

    Berechnung der äußeren Strahlenexposition des ungeborenen Kindes

    Bei äußerer Strahlenexposition gilt die Organdosis der Gebärmutter der Mutter als Äquivalentdosis des ungeborenen Kindes.

  5. 5.

    Berechnung der inneren Strahlenexposition des ungeborenen Kindes

    Bei innerer Strahlenexposition gilt die effektive Folgedosis der schwangeren Frau, die durch die Aktivitätszufuhr bedingt ist, als Dosis des ungeborenen Kindes, soweit die zuständige Behörde nichts anders festlegt.

Teil C: Werte des Strahlungs-Wichtungsfaktors und des Gewebe-Wichtungsfaktors

  1. 1.

    Strahlungs-Wichtungsfaktor wR

    Die Werte des Strahlungs-Wichtungsfaktors wR richten sich nach Art und Qualität des äußeren Strahlungsfeldes oder nach Art und Qualität der von einem inkorporierten Radionuklid emittierten Strahlung.

    Art und EnergiebereichStrahlungs-Wichtungsfaktor wR
      
    Photonen, alle Energien1
    Elektronen und Myonen, alle Energien1
    Neutronen, Energie< 10 keV5
     10 keV bis 100 keV10
     > 100 keV bis 2 MeV20
     > 2 MeV bis 20 MeV10
     > 20 MeV5
    Protonen, außer Rückstoßprotonen, Energie > 2 MeV5
    Alphateilchen, Spaltfragmente, schwere Kerne20

    Für die Berechnung von Organdosen und der effektiven Dosis für Neutronenstrahlung wird die stetige Funktion

    Formel, Wichtungsfaktor

    benutzt, wobei En der Zahlenwert der Neutronenenergie in MeV ist.

    Für die nicht in der Tabelle enthaltenen Strahlungsarten und Energien kann wR dem mittleren Qualitätsfaktor Q in einer Tiefe von 10 mm in einer ICRU-Kugel gleichgesetzt werden.

  2. 2.

    Gewebe-Wichtungsfaktor wT

    Gewebe oder OrganeGewebe-Gewichtungsfaktoren wT
      
    Keimdrüsen0,20
    Knochenmark (rot)0,12
    Dickdarm0,12
    Lunge0,12
    Magen0,12
    Blase0,05
    Brust0,05
    Leber0,05
    Speiseröhre0,05
    Schilddrüse0,05
    Haut0,01
    Knochenoberfläche0,01
    Andere Organe oder Gewebe 1)  2)0,05

Teil D: Berechnung der Organ-Folgedosis und der effektiven Folgedosis

  1. 1.

    Berechnung der Organ-Folgedosis HT((tau))

    Die Organ-Folgedosis HT((tau)) ist das Zeitintegral der Organ-Dosisleistung im Gewebe oder Organ T, die eine Person infolge einer Inkorporation radioaktiver Stoffe erhält:

    Formel, Berechnung der Folgedosis

    für eine Inkorporation zum Zeitpunkt t0 mit

    HT(t)mittlere Organ-Dosisleistung im Gewebe oder Organ T zum Zeitpunkt t
    (tau)Zeitraum, angegeben in Jahren, über den die Integration erfolgt.
     Wird kein Wert für (tau) angegeben, ist für Erwachsene ein Zeitraum von 50 Jahren und für Kinder der Zeitraum vom jeweiligen Alter bis zum Alter von 70 Jahren zu Grunde zu legen.

    Die Einheit der Organ-Folgedosis ist das Sievert (Einheitenzeichen Sv).

  2. 2.

    Berechnung der effektiven Folgedosis E((tau))

    Die effektive Folgedosis E((tau)) ist die Summe der Organ-Folgedosen HT((tau)), jeweils multipliziert mit dem zugehörigen Gewebe-Wichtungsfaktor wT nach Teil C Nummer 2. Dabei ist über alle in Teil C Nummer 2 aufgeführten Organe und Gewebe zu summieren.

    Formel, Berechnung der Folgedosis

    Die Einheit der effektiven Folgedosis ist das Sievert (Einheitenzeichen Sv).

    HT((tau)) und (tau) siehe Nummer 1.

1)

Für Berechnungszwecke setzen sich andere Organe oder Gewebe wie folgt zusammen: Nebennieren, Gehirn, Dünndarm, Niere, Muskel, Bauchspeicheldrüse, Milz, Thymusdrüse und Gebärmutter.

2)

In den außergewöhnlichen Fällen, in denen ein einziges der anderen Organe oder Gewebe eine Äquivalentdosis erhält, die über der höchsten Dosis in einem der 12 Organe oder Gewebe liegt, für die ein Wichtungsfaktor angegeben ist, sollte ein Wichtungsfaktor von 0,025 für dieses Organ oder Gewebe und ein Wichtungsfaktor von 0,025 für die mittlere Organdosis der restlichen Organe oder Gewebe gesetzt werden.