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Anlage 4 LWO
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
Landesrecht Bayern

Anhangteil

Titel: Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung - LWO)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: LWO
Gliederungs-Nr.: 111-1-1-I
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 4 LWO – Anlage 4
(zu § 31 Abs. 1)

An den Datum
Wahlkreisleiter 
  
  
 Zutreffendes bitte ankreuzen
oder in Druckschrift ausfüllen
[X]
  
WAHLKREISVORSCHLAG FÜR DEN WAHLKREIS ________________________
für die Landtagswahl am _____________________
  
Name und Anschrift der[_] Partei[_] Wählergruppe 
 Kurzbezeichnung
  
Dem Wahlkreisvorschlag sind Anlagen beigefügt und zwar
1.eine weitere Ausfertigung des Wahlkreisvorschlags
2._______ Niederschriften über die Versammlungen in den Stimmkreisen (Art. 28 LWG) und im Wahlkreis (Art. 29 LWG) mit den Versicherungen an Eides statt nach Art. 28 Abs. 5 Satz 2 und Art. 29 Abs. 5 LWG
3._______ Zustimmungserklärungen der Bewerber
4._______ Bescheinigungen der Gemeinde über die Wählbarkeit der Bewerber (1)
5._______ Formblätter für eine Unterstützungsunterschrift einschl. der gemeindlichen Bescheinigungen des Stimmrechts der Unterzeichner (2)
6.ein Nachweis, dass dem Landeswahlleiter eine schriftliche Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt. (3)
Nach Art. 26 bis 30 LWO werden als Bewerber vorgeschlagen:
 
Lfd.
Nr.
Stimmkreis
(nur bei Stimmkreisbewerbern)
Familienname,
Vorname
Geburtsdatum,
Geburtsort
Beruf oder StandAnschrift (Hauptwohnung)
- Straße, Hausnr.
- PLZ, Wohnort
 Nr.Name    
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
usw. 
Beauftragter/Beauftragte für den Wahlkreisvorschlag: 
Familienname, Vorname, Anschrift, Tel.-Nr., E-MailUnterschrift
  
  
  
Stellvertretender Beauftragter/Stellvertretende Beauftragte: 
Familienname, Vorname, Anschrift, Tel.-Nr., E-MailUnterschrift
  
  
  
Persönliche Unterschrift 
[_]von mindestens drei Mitgliedern des Vorstands des Landesverbands der Partei (3).
[_]des Vorstands der Wählergruppe.
  
  
   
UnterschriftUnterschriftUnterschrift
   
   
FunktionFunktionFunktion
   
   
UnterschriftUnterschriftUnterschrift
   
   
FunktionFunktionFunktion
(1) Amtl. Anm.:
Auf die Bescheinigung der Wählbarkeit kann bei Bewerbern verzichtet werden, die bei der Erreichung des Wahlkreisvorschlags dem Landtag angehören.
(2) Amtl. Anm.:
Bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien oder Wählergruppen, die bei der letzten Landtagswahl im gesamten Wahlgebiet nicht mindestens 1,25 vom Hundert der abgegeben gültigen Stimmen erhalten haben, Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern zu leisten. Das Stimmrecht muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Erreichung des Wahlkreisvorschlags nachzuweisen.
(3) Amtl. Anm.:
Wahlkreisvorschläge politischer Parteien sind von mindestens drei Mitgliedern des Vorstands des Landesverbands, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich zu unterzeichnen. Hat eine Partei keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so müssen die Wahlkreisvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, unterzeichnet sein. Die Unterschriften des einreichenden Vorstands genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist nachweist, dass dem Landeswahlleiter eine schriftliche Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt.