Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Anlage 3 RHmV
Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstandshöchstmengen-Verordnung - RhmV)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstandshöchstmengen-Verordnung - RhmV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: RHmV
Gliederungs-Nr.: 2125-40-55
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 3 RHmV

(weggefallen)