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Anlage 3 GO LT 2005
Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg
Landesrecht Brandenburg

Anhangteil

Titel: Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg
Normgeber: Brandenburg
Redaktionelle Abkürzung: GO LT 2005,BB
Gliederungs-Nr.: 1100-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 3 GO LT 2005 – Richtlinie für die Aktuelle Stunde (1)

  1. 1.

    Eine Fraktion kann zu einer Frage der aktuellen Landespolitik eine Aussprache (Aktuelle Stunde) beantragen. Anlass zu einer Aktuellen Stunde sollen Vorgänge sein, die den Antragstellern seit der letzten Plenarsitzung, für die ihnen das Antragsrecht nach Nummer 2 zustand, zur Kenntnis gelangt oder öffentlich geworden sind.

  2. 2.

    Das Antragsrecht wechselt unter den Fraktionen unter Berücksichtigung ihrer Stärke im Präsidium des Landtages. Der Antrag ist spätestens zur Sitzung des Präsidiums, die der Vorbereitung der nächstfolgenden Plenarsitzung dient, schriftlich oder in elektronischer Form beim Präsidenten einzureichen. Das Nähere regelt Anlage 9 dieser Geschäftsordnung. Ausnahmen von dieser Frist kann der Präsident im Einvernehmen mit dem Vizepräsidenten und der beantragenden Fraktion zulassen, wenn sie durch eine besondere, nicht vorhersehbare Aktualität begründet sind und der Antrag spätestens zwei Tage vor Beginn des betreffenden Plenarsitzungszyklus beim Präsidenten eingegangen ist. Das Thema der Aktuellen Stunde muss bestimmt bezeichnet und kurz gefasst sein. Es darf keine Wertungen und Unterstellungen enthalten.

  3. 3.

    Das Verlesen von Erklärungen oder Reden ist in einer Aktuellen Stunde unzulässig. Anträge zur Sache sind nicht zulässig. Dies gilt nicht für Entschließungsanträge zum gleichen Thema sowie für persönliche Bemerkungen gemäß § 71 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung. § 71 Abs. 3 bleibt unberührt.

  4. 4.

    Die Redezeiten in einer Aktuellen Stunde richten sich in der Regel nach der Variante 3 der Anlage 4. Für jede Fraktion kann ein Redebeitrag mit einer Dauer bis zu zehn Minuten gehalten werden, ansonsten ist die Dauer eines Redebeitrages eines Abgeordneten auf jeweils fünf Minuten begrenzt. Die antragstellende Fraktion erhält einen Redezeitbonus von fünf Minuten, der unter Beachtung der vorstehenden Begrenzung der Dauer der Redebeiträge an einer von ihr gewünschten Stelle in Anspruch genommen werden kann. Abgeordnete, die der antragstellenden Fraktion angehören, erhalten als erster und als letzter Redner das Wort. Ergreift ein Mitglied der Landesregierung nach dem letzten Redner das Wort, kann jede Fraktion die gleiche Redezeit beanspruchen.

(1) Red. Anm.:
siehe ab 12. Mai 2010 Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg vom 11. Mai 2010 (GVBl. I 19/2010)