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Anlage 3 ErbStDV
Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ErbStDV
Gliederungs-Nr.: 611-8-2-2-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 3 ErbStDV – Totenliste

Muster 3
(§ 4 ErbStDV)

___________________________________________________
Standesamt und Ordnungsnummer

 
Erbschaftsteuer
Totenliste
 
des Standesamtsbezirks____________________________________________
für den Zeitraum vom____________ bis ____________ einschließlich
Sitz des Standesamts____________________________________________
  
  
Anleitung für die Aufstellung und Einsendung der Totenliste
  1. 1.

    Die Totenliste ist für den Zeitraum eines Monats aufzustellen, sofern nicht die Oberfinanzdirektion die Aufstellung für einen kürzeren oder längeren Zeitraum angeordnet hat. Sie ist beim Beginn des Zeitraums anzulegen. Die einzelnen Sterbefälle sind darin sofort nach ihrer Beurkundung einzutragen.

  2. 2.

    In die Totenliste sind aufzunehmen

    1. a)

      alle beurkundeten Sterbefälle nach der Reihenfolge der Eintragungen im Sterberegister,

    2. b)

      die dem Standesbeamten glaubhaft bekanntgewordenen Sterbefälle im Ausland, und zwar von Deutschen und Ausländern, wenn sie beim Tod einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Vermögen im Bezirk des Standesamtes hatten.

  3. 3.

    Ausfüllen der Spalten:

    1. a)

      Spalte 1 muß alle Nummern des Sterberegisters in ununterbrochener Reihenfolge nachweisen. Die Auslassung einzelner Nummern ist in Spalte 7 zu erläutern. Auch der Sterbefall eines Unbekannten ist in der Totenliste anzugeben.

    2. b)

      In den Spalten 5 und 6 ist der Antwort stets der Buchstabe der Frage voranzusetzen, auf die sich die Antwort bezieht.

    3. c)

      Fragen, über die das Sterberegister keine Auskunft gibt, sind zu beantworten, soweit sie der Standesbeamte aus eigenem Wissen oder nach Befragen des Anmeldenden beantworten kann.

    4. d)

      Bezugnahmen auf vorhergehende Angaben durch "desgl." oder durch Strichzeichen (") usw. sind zu vermeiden.

    5. e)

      Spalte 8 ist nicht auszufüllen.

  4. 4.

    Einlagebogen sind in den Titelbogen einzuheften.

  5. 5.

    Abschluß der Liste:

    1. a)

      Die Totenliste ist hinter der letzten Eintragung mit Orts- und Zeitangabe und der Unterschrift des Standesbeamten abzuschließen.

    2. b)

      Sind Sterbefälle der unter Nummer 2 Buchstabe b bezeichneten Art nicht bekanntgeworden, ist folgende Bescheinigung zu unterschreiben:

      1.  

        Im Ausland eingetretene Sterbefälle von Deutschen und Ausländern, die beim Tod einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Vermögen im Bezirk des Standesamtes hatten, sind mir nicht bekanntgeworden.

        ____________________________________________________________
        (Ort, Datum)(Standesbeamter/Standesbeamtin)
    3. c)

      Binnen zehn Tagen nach Ablauf des Zeitraums, für den die Liste aufzustellen ist, ist sie dem Finanzamt einzureichen. Sind in dem Zeitraum Sterbefälle nicht anzugeben, ist dem Finanzamt binnen zehn Tagen nach Ablauf des Zeitraums eine Fehlanzeige nach besonderem Muster zu erstatten.

An das
Finanzamt __________________________
- Erbschaftsteuerstelle -

(Seite 2)

Nummer des Sterberegistersa) Familienname ggf. auch Geburtsname
b) Vornamen
c) Beruf
d) Anschrift
e) Bei minderjährigen Kindern Name, Beruf und Anschrift (soweit von d) abweichend) des Vaters und der Mutter
a) Todestag
b) Geburtstag
c) Geburtsort
a) Familienstand
b) bei Verheirateten oder bei Lebenspartnern Name, Beruf, Geburtstag, ggf. abweichende Anschrift des anderen Ehegatten oder Lebenspartners
c) bei Verwitweten oder bei hinterbliebenen Lebenspartnern Beruf des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners
 des V e r s t o r b e n e n
1234
    

(Seite 3)

Lebten von dem Verstorbenen am Todestag
a) Kinder? Wie viele?
b) Abkömmlinge von verstorbenen Kindern? Wie viele?
c) Eltern oder Geschwister?
(Nur angeben, wenn a) und b) verneint wird)
d) Sonstige Verwandte oder Verschwägerte?
(Nur angeben, wenn a) bis c) verneint wird)
e) Wer kann Auskunft geben?
______________
Zu a) bis e) bitte Name und Anschrift angeben
Worin besteht der Nachlaß und welchen Wert hat er?
(kurze Angabe)
a) Land- und forstw. Vermögen
(bitte Lage und Größe der bewirtschafteten Fläche angeben)
b) Grundvermögen
(bitte Lage angeben)
c) Betriebsvermögen
(bitte die Firma und Art des Betriebs, z.B. Einzelhandelsgeschäft, Großhandel, Handwerksbetrieb, Fabrik angeben)
d) Übriges Vermögen
BemerkungenNummer und Jahrgang der Steuerliste
5678
    

Zu Anlage 3: Geändert durch G vom 19. 2. 2007 (BGBl I S. 122) und 18. 7. 2014 (BGBl I S. 1042).