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Anlage 2b DVO VIVBVEG
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (DVO VIVBVEG)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Anhangteil

Titel: Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (DVO VIVBVEG)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: DVO VIVBVEG
Gliederungs-Nr.: 1111
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 2b DVO VIVBVEG – Antrag auf Zulassung der Listenauslegung und gegebenenfalls der parallelen freien Unterschriftensammlung (Volksbegehren) (1)

nach dem Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid

Unterschriften von Stimmberechtigten zur Unterstützung des auf dem vorgehefteten Antragsbogen gegenständlich bezeichneten Zulassungsantrags.

Lfd. Nr.NameVornameAnschrift
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Datum der EintragungPersönliche und handschriftliche Unterschrift(2)Bemerkungen(3)
 persönlich und handschriftlich, leserlich, möglichst in Druckbuchstaben  
       
1      
       
2      
       
3      
       
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20      

Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für das Verfahren des Volksbegehrens genutzt werden.

Bestätigung der Gemeinde der Hauptwohnung:

Es wird bescheinigt, dass die vorstehend unter den lfd. Nummern ......... Eingetragenen am Eintragungstag stimmberechtigt waren.

Gemeinde/Stadt ..............................., den ......................... 20... Der/Die (Ober-)Bürgermeister/in (1)
Im Auftrag
(Dienstsiegel)   
 _______________________________________
 Unterschrift
(1) Amtl. Anm.:
Unzutreffendes bitte streichen
(2) Amtl. Anm.:
Ein Zusatz oder Vorbehalt ist unzulässig. Das Stimmrecht darf nur einmal ausgeübt werden.
(3) Amtl. Anm.:
Bemerkungen der Gemeinde, insbesondere über Eintragungsmängel