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Anlage 2 BewG
Bewertungsgesetz (BewG)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Bewertungsgesetz (BewG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BewG
Gliederungs-Nr.: 610-7
Normtyp: Gesetz

Anlage 2 BewG – Gruppen der Zweige des Tierbestands nach der Flächenabhängigkeit

  1. 1.

    Mehr flächenabhängige Zweige des Tierbestands

    Pferdehaltung,
    Pferdezucht,
    Schafzucht,
    Schafhaltung,
    Rindviehzucht,
    Milchviehhaltung,
    Rindviehmast.

  2. 2.

    Weniger flächenabhängige Zweige des Tierbestands

    Schweinezucht,
    Schweinemast,
    Hühnerzucht,
    Entenzucht,
    Gänsezucht,
    Putenzucht,
    Legehennenhaltung,
    Junghühnermast,
    Entenmast,
    Gänsemast,
    Putenmast.